Satzung des Ornithologischen Vereins zu Leipzig e.V.

§1
Der Verein führt den Namen Ornithologischer Verein zu Leipzig e.V.
Sitz des Vereins ist Leipzig. Der Verein ist Rechtsnachfolger des 1881
gegründeten Ornithologischen Vereins zu Leipzig (von 1949-1990 als
Fachgruppe Ornithologie im Kulterbund). Der Verein ist im Vereinsregister
eingetragen.

§2
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Ziel und Aufgabe des Vereins ist die Förderung der Vogelkunde im
Rahmen der lan-deskundlichen Forschung. Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
Die Erarbeitung von Kenntnissen über die Vogelwelt und deren Vermittlung
durch Vorträge, Exkursionen und Puplikationen. Dokumentation und Vermittlung
faunistischer, biologischer und ökologischer Daten als Grundlage für einen
wirkungsvollen Schutz der Vögel und ihrer Umwelt. Die Förderung des Naturschutzes
und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnatur-schutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze, der Länder.
(3) Der Verein fördert den Gedanken und die Praxis des Vogel- und Naturschutzes
durch aktive Mittarbeit und durch öffentliche Vorträge und Führungen.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§3
Mitglieder können natürliche und juristische Personen auf schriftlichen Antrag
werden. Natürliche Personen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Auf Beschluß des Vorstandes können Ehrenmitglieder ernannt werden. Die
Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod. Der Vorstand hat das Recht, bei
groben Verstößen gegen die Interessen des Vereins oder Nichtzahlen der
Mitgliedsbeiträge, die Mitgliedschaft zu streichen oder den Ausschluß
auszusprechen.

§4
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Hauptversammlung beschlossen.
Der Jahresbeitrag ist im 1. Quartal als einmalige Summe zu entrichten.
Ermäßigte Mitgliedsbeiträge werden Schülern und Ehegatten von ordentlichen
Mitgliedern oder auf begründeten Antrag gewährt. Ehrenmitglieder zahlen keinen
Beitrag, genießen aber alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes.

§5
Die Wahl des Vorstandes erfolgt alle 2 Jahre in der Hauptversammlung auf der
Grundlage einer namentlichen Liste in geheimer Abstimmung. Die Wahl wird
von einer durch die Hauptversammlung zu bestimmenden Wahlkommission
geleitet. Die Mitglieder der Wahlkommission dürfen nicht gleichzeitig Kandidaten
für den Vorstand sein. Jedes Mitglied ist berechtigt Wahlvorschläge einzubringen.
Gewählt sind Kandidaten, die mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem
Schatzmeister. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister vertreten
den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben Einzelvertretervollmacht.
Dem Vorstand gehören weiterhin die Schriftführer und die Bibliothekare an.

§6
Die Zusammenkünfte sind öffentlich und finden dienstags im Naturkundemuseum
Leipzig von 19.00-21.00 Uhr oder als Exkursion zu einem besonders festgelegten
Zeitpunkt statt. Von Nichtmitgliedern wird bei den Zusammenkünften im Museum
ein Unkostenbeitrag erhoben. Über alle Zusammenkünfte wird ein Protokoll geführt,
vom Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet und in der nachfolgenden
Versammlung verlesen und bestätigt.

§7
Die Hauptversammlung findet alle 2 Jahre statt, erstmals 1993. Die Einladung
erfolgt schriftlich drei Wochen vor dem Versammlungstermin. Die Tagesordnung
umfaßt zumindest den Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden und den durch
zwei Prüfer bestätigten Kassenbericht sowie die Wahl des Vorstandes.
Die Beschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt und in
einem Protokoll festgehalten. Die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung ist in dringenden Fällen auf Antrag von 1/3 der Mitglieder
bzw. auf Beschluß des Vorstandes möglich.

§8
Die Fachbibliothek des Vereins steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Ihre Nutzung
ist in der Bibliotheksordnung festgelegt. Die Bibliothek wird ständig durch
Neuerwerbungen ergänzt.

§9
Der Verein verfügt über optische Geräte. Sie stehen Mitgliedern entsprechend
einer Ausleihordnung zur Verfügung.

§10
Die Mittel des Vereins werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
Jede Tätigkeit für den Verein erfolgt ehenamtlich. Es erfolgt keine Zuwendung aus
den Mitteln des Vereins. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

§11
Satzungsänderungen sind nur in der Hauptversammlung durch 2/3 Mehrheit der
anwesenden Mitglieder möglich.

§12
Der Verein kann durch den Beschluß einer Hauptversammlung aufgelöst werden,
Es bedarf einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins
oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen dem Förderverein
Naturkundemuseum Leipzig zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.